Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von BARSANI, Privatpraxis für Physiotherapie – Antje Barske (im folgenden „Praxis“ genannt)
Geltungsumfang:
Diese AGBs gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote der Praxis durch Teilnehmer unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt. Weiterhin finden sie Anwendung im Verhältnis Patient und Behandler der Praxis.
Kurseinheiten:
Kurseinheiten sowie Angebote berechtigen den Teilnehmer zu einer bestimmten Anzahl von Unterrichtseinheiten. Eine Kündigung ist nicht möglich. Die Laufzeiten richten sich nach den jeweiligen Angeboten.
Kurse:
Nach Kursanmeldungen erfolgt die verbindliche Platzreservierung nach Anmeldebestätigung durch die Praxis und Zahlungseingang der Teilnahmegebühr.
Nicht bezahlte Plätze können seitens der Praxis jederzeit freigegeben werden. Stornierungen des Teilnehmers bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit 50 % der gebuchten Leistungen berechnet. Stornierungen des Teilnehmers bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit 70 % der gebuchten Leistungen berechnet. Spätere Stornierungen oder die Nichtteilnahme der Veranstaltung ohne Stornierung werden mit 100 % der gebuchten Leistungen berechnet.
Veranstaltungen und Retreats:
Die Durchführung der Kurse und der Veranstaltungen in der in den jeweiligen Angeboten beschriebenen Form erfolgt zu den vereinbarten Terminen. Sowohl der Tag, die Uhrzeit, als auch der Ort der Veranstaltungen können aus wichtigen organisatorischen Gründen verschoben werden. Wir werden Sie über die Veränderungen umgehend schriftlich informieren.
Bei Veranstaltungen, die aus mehreren Veranstaltungsterminen bestehen, erfolgt bei Absage eines Termins aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Veranstaltungsleiters wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigen Grund die Nachholung des abgesagten Termins an einem Ersatztermin.
Für Aufwendungen über eine Zurückerstattung der Kursgebühr hinaus (wie z.B. Reise- oder Unterkunftskosten) haftet die Praxis nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrerseits, nicht aber, wenn die Absage des Kurses außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Praxis (z.B. im Falle von Krankheit des Kursleiters sowie im Falle höherer Gewalt) liegt.
In Zusammenhang mit der Nutzung von Kursräumen und Objekten haben Sie die örtlich ausliegenden Hausordnungen einzuhalten. Sie müssen sich an unsere Weisungen bzw. die Weisungen des Kursleiters halten.
Rücktritt/Stornierung:
Sie können bis zu 31 Tage vor Kursbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z.B. Email).
Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
Weniger als 31 Tage vor Kursbeginn gelten folgende Bestimmungen:
Tritt ein Kunde von einem gebuchten Kurs zurück, ist daie Praxis daher berechtigt, vom Kunden pauschalen Ersatz nach folgender Maßgabe zu verlangen:
– Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Veranstaltungspreises
– ab 29. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises
– ab 14. Tag bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Veranstaltungspreises
– ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Veranstaltungspreises.
Im Falle der Nichtteilnahme oder teilweisen Teilnahme an dem gebuchten Kurs ist keine Rückerstattung von Kursgebühren möglich.
Das gesetzliche Widerrufsrecht wird hierdurch nicht berührt, es besteht unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen dieses zusätzlichen Rücktrittsrechts.
Ersatzteilnehmer:
Sie können jederzeit vor Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen.
Für diese Umbuchung entstehen Ihnen keine Kosten.
Änderungen des Stunden– und Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten:
Die Praxis behält sich vor, das Stunden- und Kursangebot bzw. Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungs- und Wartungsarbeiten.
Die Praxis ist berechtigt, innerhalb jeden Jahres bei Umbauarbeiten o.ä. organisatorischen Gründen bis zu zwei Wochen und auch bei 14-tägigen Betriebsferien, die frühzeitig per Aushang bekannt gegeben werden, zu schließen, ohne dass dadurch die Zahlungsbedingungen berührt werden. Änderungen im Kursplan oder beim Lehrpersonal können jederzeit erfolgen. An Feiertagen behält sich die Praxis vor, den Kursplan zu ändern und zu kürzen. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückvergütung.
Ausfall von Kursen:
Im Fall von Krankheiten, Urlaub oder anderweitiger Verhinderungen von Veranstaltungsleiter der Praxis, wird sich die Praxis bemühen, eine Vertretung für das jeweilige Kursangebot zu organisieren. Sollte dies nicht gelingen, so kann ein Kurs ausfallen. Der Ausfall einer Kursstunde berechtigt die Teilnehmer nicht zu einer Kürzung des Entgelts.
Preisänderung:
Die Praxis behält sich vor, die geltenden Preise zu verändern. Die Preisänderung wird wirksam, wenn sie mindestens einen Kalendermonat zuvor durch Aushang in den Räumlichkeiten des Studios und/oder durch Ankündigung auf der Webseite bekannt gegeben werden. Bereits gebuchte Kurse behalten ihre Gültigkeit zum vereinbarten Preis bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit.
Gesundheit:
Jeder ist für seinen/ihren gesundheitlichen Zustand sowie für seine/ihre körperliche Belastung selbst verantwortlich. Der Teilnehmer informiert die Praxis über eine eventuell bestehende körperliche Gebrechen und gesundheitliche Störungen bzw. Einschränkungen, die seine/ihre Fähigkeit zur Teilnahme am Unterricht beeinträchtigen könnten, auch wenn er/sie diese für geringfügig hält.
Hinweise zu Terminabsagen und nicht wahrgenommenen Terminen:
Die Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Patienten unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine.
Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.
Mit Abgabe der Privatverordnung und/oder Vereinbarung eines Behandlungstermins – auch telefonisch – geht der Patient mit der Praxis einen „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“ ein.
Privat und Beihilfe versicherten Patienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt.
Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Arbeitstagen Montag – Freitag) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.
Daher bitten wir unsere Patienten ausdrücklich Termine, die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig
– mindestens 24 Stunden vorab – abzusagen.
Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten nach den gültigen Behandlungsentgelten privat in Rechnung zu stellen (siehe auch § 615, BGB)
Inrechnungstellung bei Terminversäumnis (rechtlicher Hintergrund):
Die Praxis stellt wie andere vergleichbare Behandlungseinrichtungen seinen Patienten für den Fall, dass von diesen Behandlungstermine nicht wahrgenommen oder nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin) abgesagt werden, den vereinbarten Wert der Behandlung in Rechnung.
Obwohl dies gängige Praxis ist, ist diese Vorgehensweise bereits mehrfach bei Betroffenen auf Unverständnis und Ablehnung gestoßen.
Wir erläutern Ihnen daher nachstehend die Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise.
(1) Sobald ein Patient in unserer Praxis einen Behandlungstermin vereinbart, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gemäß
den § 611 ff BGB zwischen der Praxis und dem betreffenden Patienten zu Stande.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Kassen- oder Privatleistung handelt. Der Patient unterbreitet der Praxis ein Angebot zum Vertragsschluss (Bitte um Terminvereinbarung), das durch die Benennung eines konkreten Termins durch die Praxis schlüssig angenommen wird. Hierdurch kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB wirksam zu Stande; die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (zum Beispiel Schriftform) ist nicht erforderlich.
Der Vertrag kann auch fernmündlich geschlossen werden.
(2) Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages ist die Praxis verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren muss ausreichend Behandlungszeit reserviert werden. Im Gegenzug erhält die Praxis den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.
Der Patient ist vertraglich berechtigt, die Behandlung von der Praxis einzufordern. Er ist verpflichtet, den Vergütungsanspruch zu bezahlen.
(3) Nimmt der Patient – gleich aus welchem Grunde – den vereinbarten Verhandlungstermin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (hier: des Patienten). Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB.
Die Praxis wird – bezogen auf den versäumten Behandlungstermin – von seiner Pflicht zur Behandlung befreit, behält aber seine Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB.
Der Inhalt dieses Paragraphen lautet:
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (hier: des Patienten) liegen.
Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.
(4) Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings sind wir gemäß § 615 S. 2 BGB verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdende Behandlungspotenzial anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Patienten zu belegen. Soweit dies gelingt, kann und wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Patienten nicht realisiert. Darüber hinaus sehen wir von der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs generell dann ab, wenn der Behandlungstermin 24 Stunden vorher abgesagt wird.
Andererseits aber muss der Vergütungsanspruch immer dann geltend gemacht werden, wenn der Patient ohne jede Rücksprache einfach zum Behandlungstermin nicht erscheint. Die Praxis hat in diesem Fall grundsätzlich keine Möglichkeit den Termin anderweitig zu vergeben. Wird der Termin zwar abgesagt, dies aber nicht an Arbeitstagen (Montag – Freitag) und zu Praxiszeiten mindestens 24 Stunden vorher, so sind wir bemüht den Termin an andere Patienten zu vergeben. Soweit dies nicht gelingt muss auch in diesem Fall der Vergütungsanspruch geltend gemacht werden.
Haftung:
Die Praxis haftet nicht für den Verlust jedweder Gegenstände (etwa Kleidung, Wertgegenstände, Geld etc.), es sei denn, der Verlust beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Praxis.
Schlussbestimmung/Nebenabrede/Gerichtsstand:
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, der Preise und sämtlicher Angebotsverträge sind jederzeit möglich und bedürfen der Schriftform.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen aller Angebotsverträge oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
Für alle Rechtsbeziehungen ist das deutsche Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Berlin.
Stand: Januar 2025